Europäische Richtlinien für Maschinen u. elektrische Komponenten
Die Europäische Union (EU) erlässt zur Regulierung und Vereinfachung vom Europäischen Binnenmarkt Richtlinien. Diese Richtlinien müssen von den Mitgliedsstaaten in das nationale Gesetz übernommen werden. Auch die Schweiz hat einige Richtlinien direkt oder indirekt übernommen
Einige wichtige Richtlinien
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU
Low voltage (LVD) – European Commission (europa.eu)
Elektromagnetische Verträglichkeit 2014/30/EU
um nur einige zu nennen. Zum Nachweis der Einhaltung der Richtlinien können gelistet Normen herangezogen werden.
Wer die entsprechenden Richtlinien (Gesetze) mit den entsprechenden Normen umgesetzt hat kann eine CE-Konformität erstellen. Wer eine Konformitätserklärung unterschreibt oder ein CE Zeichen anbringt oder anbringen lässt übernimmt somit die Verantwortung im Sinne der EU Richtlinie und betätigt somit die Einhaltung der Vorgaben.